E-Rechnungen lesen und erzeugen

Unternehmen jeder Größe sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, bei B2B-Geschäften E‑Rechnungen an­zu­nehmen. Allerdings: Ein PDF gilt nicht als E-Rechnung gemäß der Norm EN 16931. E‑Rechnungen können Sie nicht ohne Weiteres lesen. Es handelt sich um XML-Dateien zur maschinellen Ver­ar­beitung. E‑Rech­nungen müssen zwingend elek­tro­nisch ar­chi­viert werden (GoBD-konform). Details dazu finden Sie hier.

Sie brauchen definitiv ein Tool, um E‑Rechnungen zu lesen und rechts­sicher zu speichern! Mit dem Agenda InvoiceHub erfüllen Sie alle Pflichten ab dem 1. Januar 2025. Unser Software-Anbieter Agenda bietet für den Empfang und die gesetzeskonforme Archivierung selbstverständlich Lösungen an. Mandanten die uns Ihre Belege bereits jetzt schon elektronisch übermitteln können uns selbstverständlich auch E-Rechnungen übermitteln.

Für alle anderen bietet Agenda die Möglichkeit bis zu 50 Rechnungen pro Monat kostenlos hochzuladen und zu archivieren. Hierzu müssen Sie sich nur auf der dafür eingerichteten Internet-Seite registrieren.

Mandanten die kostenlos E-Rechnungen erstellen wollen können wir zwei Lösungen empfehlen:

Die – auch sonst sehr empfehlenswerte – Software PDF24 kann echte E-Rechnungen im ZUGFerD oder XRechnungFormat erstellen. Das Tool bietet eine einfache Bedienungsoberfläche und kann kostenlos heruntergeladen oder im Browser genutzt werden. Es ist eine gute Lösung für kleinere Unternehmen oder Freiberufler, die nur ab und zu eine E-Rechnungen erstellen müssen.

Mit dem Rechnungsmodul von WISO Mein Büro können Sie E-Rechnungen im XRechnungs-Format kostenfrei erstellen und erhaltene E-Rechnungen auslesen. In der kostenfreien Version ist es aktuell nicht möglich, ZUGFeRD-Rechnungen auszulesen. Für weitere Funktionen oder Formate fallen monatliche Abogebühren an.